Internationale Zusammenarbeit
Internationale Gesetze und Übereinkommen betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten bei der Bewirtschaftung mariner Säugetiere. Die Färinger erkennen den Wert der Arbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen zur Erhaltung, Bewirtschaftung und Erforschung der Walbestände an.
NAMMCO – die Nordatlantische Kommission für Meeressäugetiere
Die Färöer kooperieren auf internationaler Ebene durch die Nordatlantische Kommission für Meeressäugetiere (NAMMCO) für die Erhaltung von Walen und Bewirtschaftung des Walfangs.
NAMMCO ist ein internationales Gremium, das 1992 durch ein Übereinkommen zwischen den Färöern, Grönland, Island und Norwegen zur Kooperation bei der Forschung, Erhaltung und Bewirtschaftung von Meeressäugern im Nordatlantik ins Leben gerufen wurde. Kanada, die russische Föderation und Japan nehmen ebenfalls als Beobachter teil und steuern ihre Expertise zur Arbeit verschiedener Fachgruppen bei.
Der wissenschaftliche Ausschuss der NAMMCO stellt wissenschaftliche Gutachten über den Status von Wal– und Robbenbeständen und –arten, darunter auch Grindwale, im gesamten Nordatlantikraum. Diese Gutachten bilden die Grundlage für Entscheidungen und Empfehlungen der Verwaltungsausschüsse der NAMMCO für Erhaltungs– und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu Zetazeen und Robben und Walrosse.
Die NAMMCO hat seit 1995 die Federführung bei der Koordinierung der Nordatlantischen Bestandsermittlung (NASS), die kritische Daten für die Überwachung von Entwicklungen in der Fülle der Walbestände im Nordatlantik liefert. Darüber hinaus bietet der NAMMCO–Ausschuss über Jagdmethoden ein wertvolles Fachforum für den Dialog und Erfahrungsaustausch zu Jagdmethoden zwischen Jägern und Veterinärsachverständigen aus Wal– und Robbenfangnationen im Nordatlantik.
Das internationale Beobachtungsprogramm der NAMMCO gewährleistet internationale Transparenz und Aufsicht über innerstaatliche Vorschriften. Außerdem überwachen von der NAMMCO bestellte internationale Beobachter in regelmäßigen Abständen auch die Grindwaljagd in den Färöern. Siehe www.nammco.no (in englischer Sprache)
IWC – die Internationale Walfang–Kommission
Die internationale Walfang–Kommission erhält Informationen über die Forschung, Erhaltung und Bewirtschaftung von Grindwalen und anderen Zetazeen durch die NAMMCO, mit der die IWC zusammenarbeitet. Die IWC ist nicht als zuständiges Gremium für die Bewirtschaftung von Kleinwalen wie dem Grindwal anerkannt.
Die Färöer Regierung tauscht auch mit anderen Regierungen, die über die Walfangaktivitäten in den Färöern unterrichtet werden wollen, auf bilateraler Basis Informationen aus.
Die Bonner Konvention
Dänemark ratifizierte die Bonner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten) im Jahr 1983. Seit 1990 erstreckt sich diese Mitgliedschaft auch auf die Färöer. Die Nord– und Ostseebestände an Grindwalen sind unter der Bonner Konvention in Anhang II aufgeführt. Diese Bestände sind in einem Regionalabkommen unter dem Namen ASCOBANS (Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord– und Ostsee) im Rahmen der Bonner Konvention erfasst, dem Dänemark angehört. Das Abkommen erstreckt sich nicht auf die Färöer-Inseln.
Dennoch erfüllt der Grindwalbestand im Nordostatlantik, der in den Färöern genutzt wird, alle Kriterien der Bonner Konvention, nach denen für eine Art ein „günstiger Erhaltungszustand“ definiert ist.